Kosten & Reglement
Kostenübersicht: Kindergruppe
Kinder > 18 Monate | Babys < 18 Monate | |
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Ganzer Tag (100%) | CHF 120.– | CHF 130.– |
Halber Tag mit Mittagessen (70%) | CHF 84.– | CHF 91.– |
Halber Tag ohne Mittagessen (50%) | CHF 60.– | CHF 65.– |
Kostenübersicht: Hort
Am Mittagstisch werden Kinder vom Kindergarten bis zum 6. Schuljahr betreut und verpflegt.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 11.30 Uhr – 14.00 Uhr
Kosten für den Mittagstisch: Pro Tag: CHF 25.–
Monatliche Kosten für den Kinderhort
Anzahl Tage pro Woche | 5 Tage / Woche | 4 Tage / Woche | 3 Tage / Woche | 2 Tage / Woche | 1 Tag / Woche |
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Mit Ferienbetreuung | CHF 1’722.– | CHF 1’377.60 | CHF 1033.20 | CHF 688.80 | CHF 344.40 |
Ohne Ferienbetreuung | CHF 1’617 | CHF 1’293.60 | CHF 970.20 | CHF 646.80 | CHF 323.40 |
Allgemeine Bedingungen (Für Krippe, Tageshort und Mittagstisch)
Die Monatspauschale ist jeweils bis spätestens am 10. des aktuellen Monates fällig. Bei Eintritt des Kindes ist eine Kopie des Dauerauftrages über die Monatspauschale, zu Gunsten der Kinderkrippe, vorzulegen. Falls die Zahlung bis zum Monats-ende nicht eintrifft, behält sich die Kinderkrippe vor, die Betreuung ohne weitere Mahnung sofort auszusetzen. Die Monatspauschale ist auch bei Ferienabwesenheit, Feiertagen, Krankheit und anderem Fernbleiben zu bezahlen. Zusätzliche Tage werden zum Tagessatz verrechnet.
Die Krippe bleibt an den Wochenenden, an den allgemeinen Feiertagen, zwischen Weihnachten und Neujahr sowie eine Woche in den Sommerferien und über Weihnachten / Neujahr (Betriebsferien) geschlossen, der Mittagstisch zusätzlich während den Schulferien. Der Krippenplatz kann auf Ende eines Monats unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündet werden.
Bei der Anmeldung ist ein unverzinsliches Depot in der Höhe einer Monatspauschale zu bezahlen.
Bei Kündigung eines angemeldeten Krippenplatzes vor Eintritt des Kindes wird vom Depot abgezogen:
- 6 bis 3 Monate vor Eintritt: ½ Monatspauschale
- 2 bis 0 Monate vor Eintritt: ganze Monatspauschale
Kein Abzug wird gemacht, falls der Krippenplatz anderweitig vergeben werden kann. Die Kosten können unter Einhaltung einer einmonatigen Anzeigefrist auf Ende eines Monats angepasst werden.
Für Schäden an Kleidung, mitgebrachten Spielsachen, etc. wird keine Haftung übernommen. Versicherung ist Sache der Eltern.